25.8.09

Deutschland kündigt Doppelbesteuerungsabkommen mit der Türkei

Deutschland hat am 21. Juli 2009 das Abkommen vom 16. April 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gekündigt.

Das Abkommen soll nicht mehr angewendet werden auf die Steuern für die Steuerjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen, so teilt das Deusche Finanzministerium mit.

Auf eine Kündigung bereits zum 1. Januar 2010 wurde verzichtet, um im Interesse der deutschen Unternehmen genügend Zeit für Verhandlungen über ein neues Abkommen zu haben.

Die Bundesregierung ist bereit, in konstruktive Verhandlungen zu einem neuen, modernen und ausgewogenen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen mit der Türkei einzutreten.
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